Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen TTN und seinen Kunden, selbst wenn bei zukünftigen Vertragsabschlüssen nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. „TTN“ bezeichnet den Dienstleister, der die TTN-Übersetzungsplattform (Translation Management System) betreibt, welche von der Extran AG, Genf, entwickelt wurde. Durch das Erteilen eines Übersetzungsauftrags oder die Nutzung der Dienste von TTN erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden. Änderungen oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden sind nur verbindlich, wenn TTN ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

2. Leistungen und Auftragserteilung

TTN erbringt professionelle Übersetzungs- und Sprachdienstleistungen (z.B. Übersetzung, Korrektorat, Light und Full Postediting) mit Hilfe von qualifizierten menschlichen Fachübersetzern und modernster Technologie. Übersetzungsaufträge sind schriftlich zu erteilen (einschliesslich über das TTN-Onlineportal oder andere von TTN akzeptierte elektronische Wege). Ein Auftrag kommt erst zustande, wenn er von TTN bestätigt worden ist. Die Registrierung eines Übersetzungsauftrags über das TTN-Webportal gilt als schriftliche Auftragserteilung, und automatisch vom TTN-System generierte Bestätigungen gelten als „Schriftform“, auch ohne Unterschrift. Die TTN-Kundenoberfläche ermöglicht eine intuitive Auftragserteilung mit sofortiger Berechnung von Kosten und mehreren möglichen Lieferterminen auf Basis des Textumfangs und der aktuellen Übersetzerverfügbarkeit. Bei der Auftragserteilung kann der Kunde das gewünschte Leistungsniveau auswählen (z.B. nur Übersetzung oder Übersetzung mit zusätzlichem Korrekturlesen). TTN behält sich das Recht vor, Aufträge nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen (TTN kann beispielsweise Inhalte ablehnen, die ungesetzlich sind oder gegen gute Sitten verstossen).

Auftragsbestätigung: Alle Auftragsdetails (Sprachen, Umfang, Format, besondere Anforderungen, Lieferfristen etc.) werden in der Auftragsbestätigung von TTN festgehalten. Verbindlich ist ausschliesslich der Liefertermin und der Leistungsumfang, der von TTN ausdrücklich bestätigt wurde; vorläufige Termine oder Kostenschätzungen, die vor der Prüfung des Ausgangstextes genannt werden, sind nicht verbindlich. TTN kann weitere Informationen zum Projekt oder zum Ausgangstext anfordern, bevor der Auftrag endgültig bestätigt wird. TTN behält sich zudem das Recht vor, bestimmte Bedingungen für Aufträge zu stellen – zum Beispiel kann TTN bei einem Erstauftrag eines neuen Kunden eine Verifizierung der Identität des Kunden oder eine telefonische Bestätigung des Auftrags aus Sicherheitsgründen verlangen. TTN ist ausserdem berechtigt, bei umfangreichen oder eiligen Aufträgen eine Vorauszahlung zu verlangen, bevor mit der Durchführung begonnen wird.

Änderungen und Stornierungen: Nimmt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen am Ausgangstext oder den Anforderungen vor, muss er TTN unverzüglich informieren. TTN wird versuchen, Änderungswünsche umzusetzen, behält sich jedoch das Recht vor, in solchen Fällen die Lieferfrist anzupassen und etwaige Mehrkosten zu berechnen. Insbesondere wenn der Kunde nachträglich zusätzlichen Text einreicht oder den Ausgangstext austauscht, ist TTN berechtigt, diesen Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen (mindestens in Höhe des geltenden Mindestauftragswerts für die zusätzlichen Arbeiten) und ggf. den Liefertermin angemessen zu verschieben. Sobald ein Auftrag bestätigt ist, richtet sich eine Stornierung durch den Kunden nach den Regelungen in Ziffer 9 dieser AGB.

Automatisierung und Kommunikation: Die TTN-Plattform automatisiert viele Prozessschritte der Auftragserledigung, um Effizienz und Geschwindigkeit zu erhöhen. Beispielsweise können standardisiert formatierte E-Mail-Aufträge von TTNs KI-gesteuertem Mailroboter automatisch analysiert und als Systemauftrag angelegt werden. Der Kunde erhält während der Projektabwicklung Status-Updates über das Portal oder per E-Mail. Hat der Kunde besondere Vertraulichkeitsanforderungen oder wünscht er, dass bestimmte Technologien bei der Bearbeitung seines Auftrags nicht eingesetzt werden (z.B. Cloud-basierte KI), so muss er dies beim Auftragsumfang angeben. TTN wird zumutbaren Wünschen – insbesondere bei sensiblen Dokumenten – Rechnung tragen, wie in Ziffer 6 näher beschrieben.

3. Preise, Gebühren und Zahlung

Preisgrundlage: Die Übersetzungskosten werden auf Grundlage der jeweils aktuellen Preislisten von TTN oder eines individuellen Angebots berechnet. TTN behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen, jedoch werden bestätigte Aufträge zu den bei Bestätigung gültigen Konditionen abgerechnet. Die Preise richten sich im Allgemeinen nach dem Textumfang und dem gewählten Leistungsumfang. Standardmässig bemisst TTN den Textumfang nach Zeichen oder Wörtern. Eine Normzeile besteht bei TTN aus 50 Zeichen (ohne Leerzeichen). Liegt der Ausgangstext in editierbarer elektronischer Form vor, wird die Anzahl der Zeilen/Zeichen in der Ausgangssprache als Berechnungsgrundlage herangezogen. Ist der Ausgangstext nicht in elektronischer Form verfügbar (z.B. Papierdokumente, eingescannte Dateien) oder nur schwer auszählbar, kann die Abrechnung auf Basis des Zieltextes erfolgen; TTN behält sich in diesen Fällen das Recht vor, aufgrund des Mehraufwands einen höheren Zeilen- bzw. Wortpreis zu veranschlagen. TTN kann je nach Projekt auch branchenübliche Gewichtungsfaktoren für Wortwiederholungen und Übersetzungsübereinstimmungen anwenden (z.B. Abzug von 100%-Matches in Translation Memory), um das effektive Arbeitsvolumen zu berechnen. Alle zur Anwendung kommenden Preisberechnungsmethoden werden dem Kunden im Angebot oder während der Auftragserteilung transparent aufgezeigt.

Leistungsumfang im Preis: Sofern nicht anders vereinbart, umfasst der Übersetzungspreis die Kernleistung der Übersetzung sowie eine grundlegende Qualitätskontrolle durch den Übersetzer. Wünscht der Kunde zusätzliche Leistungen – etwa ein Vier-Augen-Prinzip mit Korrekturlesen durch einen zweiten Sprachexperten, Layout-Arbeiten (DTP), beglaubigte Übersetzungen etc. – können hierfür Zuschläge oder separate Gebühren (z.B. Stundenhonorare) anfallen. Reine Korrektur- oder Lektoratsaufträge (wenn der Kunde einen von ihm bereitgestellten Text sprachlich prüfen lässt, ohne Übersetzung) werden in der Regel nach Stundenaufwand zum jeweils gültigen Stundensatz abgerechnet.

Kostenvoranschläge: Von TTN vor Einsicht des vollständigen Ausgangstextes abgegebene Kostenvoranschläge oder Preisindikationen sind unverbindlich. Dies gilt insbesondere, wenn der Voranschlag auf unvollständigen Informationen oder geschätztem Umfang beruht. Die endgültigen Kosten können abweichen, sobald TTN den gesamten Text analysiert hat. TTN wird den Kunden umgehend informieren, falls der endgültige Preis den vorab geschätzten Preis merklich übersteigen sollte, und die Ausführung abstimmen. Soweit möglich, werden Festpreise oder verbindliche Angebote auf Basis des vollständigen Materials vor Auftragsbestätigung erstellt.

Mindestpauschale: Für sehr kleine Aufträge (Übersetzung oder Lektorat) kann TTN einen Mindestbetrag berechnen, um den Grundaufwand zu decken. Die Höhe des Mindestauftragswerts ist der aktuellen Preisliste zu entnehmen bzw. wird dem Kunden im Angebot mitgeteilt. Falls ein Kunde mehrere Kleinstaufträge zeitlich bündelt, kann TTN nach eigenem Ermessen diese zu Abrechnungszwecken zusammenfassen oder dennoch einzeln zum Mindestpreis berechnen.

Zuschläge: TTN ist berechtigt, in bestimmten Fällen Zuschläge zu erheben, z.B. für Expressbearbeitung, Wochenend-/Feiertagsarbeit oder besondere Schwierigkeitsgrade. Eilaufträge, die eine deutlich kürzere Lieferzeit als üblich erfordern, sind in der Regel mit einem Eilzuschlag verbunden. Das TTN-System berechnet einen etwaigen Eilzuschlag automatisch basierend auf Textumfang und gewünschtem Lieferdatum; der Zuschlag wird dem Kunden vor Auftragserteilung angezeigt. Versucht der Kunde, einen Eilzuschlag zu umgehen, indem er einen zusammenhängenden Text in mehrere kleinere Aufträge aufteilt, behält sich TTN das Recht vor, diese Aufträge getrennt zu behandeln und ggf. an unterschiedliche Übersetzer zu vergeben. In einem solchen Fall übernimmt TTN keine Verantwortung für etwaige terminologische oder stilistische Inkonsistenzen zwischen den einzelnen Teilen.

Rechnungsstellung: TTN stellt dem Kunden nach Erbringung der Leistung eine Rechnung aus, üblicherweise unmittelbar nach Lieferung der Übersetzung. Bei regelmässig wiederkehrenden Aufträgen kann nach Vereinbarung eine Sammelrechnung (z.B. Monatsrechnung) erfolgen. Rechnungen werden dem Kunden in der Regel elektronisch übermittelt (per E-Mail oder im TTN-Portal). Für Kunden mit Sitz bzw. Rechnungsadresse in der Schweiz wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zum aktuell gültigen Satz auf den Übersetzungspreis aufgeschlagen. Kunden im Ausland werden keine Schweizer MwSt. in Rechnung gestellt; sie sind jedoch selbst verantwortlich für die Einhaltung etwaiger Steuervorschriften in ihrem Land (z.B. Reverse-Charge-Mechanismus, Einfuhrumsatzsteuer). Die Rechnungsbeträge sind ohne Abzüge in der angegebenen Währung auf das in der Rechnung genannte Konto zu überweisen. Etwaige Bankgebühren trägt der Kunde.

Zahlungsbedingungen: Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind Rechnungen von TTN innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Massgeblich ist der Zahlungseingang auf dem von TTN angegebenen Konto. Andere Zahlungsfristen oder -modalitäten bedürfen der Vereinbarung. TTN ist berechtigt, w zu verlangen, insbesondere bei umfangreichen Projekten, Erstaufträgen neuer Kunden oder wenn es Anzeichen für ein Zahlungsausfallsrisiko gibt. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann TTN nach einmaliger Mahnung Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend machen sowie die weitere Ausführung laufender Aufträge bis zum Ausgleich zurückstellen. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist TTN ferner berechtigt, nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

4. Lieferung und Lieferfristen

Lieferart: TTN liefert die fertigen Übersetzungen in der Regel auf elektronischem Weg. Standardmässig werden die übersetzten Dateien im TTN-Kundenportal zum Download bereitgestellt und der Kunde wird per E-Mail oder Portalnachricht über die Fertigstellung informiert. Der Kunde kann während der Auftragserteilung oder nachträglich auch eine Übermittlung per E-Mail (ggf. verschlüsselt) oder über andere vereinbarte Kanäle verlangen. Gedruckte Lieferungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden (z.B. postalischer Versand beglaubigter Übersetzungen).

Lieferfristen: TTN verpflichtet sich, die Übersetzung bis zu dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten Termin zu liefern. Jegliche Liefertermine, die im Voraus (vor Sichtung des vollständigen Textes) genannt werden – etwa automatisierte Kostenvoranschläge im Webportal – sind als vorläufige Schätzungen zu verstehen und erst verbindlich, wenn TTN den Auftrag bestätigt hat. Der verbindliche Liefertermin wird in der Auftragsbestätigung oder Annahmeerklärung von TTN ausdrücklich genannt. Gibt es Umstände, die ausserhalb des Einflussbereichs von TTN liegen und welche die Einhaltung des Termins gefährden (siehe auch „Höhere Gewalt“ unten), wird TTN den Kunden schnellstmöglich informieren und gemeinsam eine Lösung suchen.

Die von TTN vorgeschlagenen Lieferfristen basieren auf Erfahrungswerten für den Textumfang und die Komplexität sowie der aktuellen Verfügbarkeit geeigneter Übersetzer. TTNs Online-System zeigt dem Kunden während der Auftragserteilung u.U. mehrere mögliche Liefertermine samt Preisstaffelung an. Der Kunde kann einen dieser Termine auswählen; der gewählte Termin wird verbindlich, sobald TTN den Auftrag bestätigt. Vorher kommunizierte „voraussichtliche“ Termine oder automatisierte Berechnungen gelten als unverbindlich.

Teillieferungen: TTN ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Insbesondere bei sehr umfangreichen Übersetzungen kann TTN dem Kunden bereits fertiggestellte Teile vorab liefern, falls dies vereinbart oder sinnvoll ist. Jede Teillieferung gilt als in sich erfüllter Leistungsteil. Die Zahlungsfristen für Teillieferungen können entsprechend anteilig angesetzt werden.

Erstauftrag neuer Kunden: TTN behält sich vor, bei elektronischen Erstaufträgen eines neuen Kunden zusätzliche Sicherheitsmassnahmen zu ergreifen. So beginnt beispielsweise bei einem Erstauftrag die Lieferfrist erst zu laufen, nachdem TTN die Identität des Kunden telefonisch oder auf anderem Wege geprüft und den Auftrag mündlich bestätigt hat. Diese Massnahme dient dem Schutz sowohl von TTN als auch des Kunden (Identitätsprüfung, Vermeidung von Fake-Bestellungen etc.) und entfällt für Folgeaufträge desselben Kunden.

Verzögerungen und Unmöglichkeit: Kann TTN den bestätigten Liefertermin nicht einhalten, gilt folgendes Verfahren: Der Kunde muss TTN zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen, um die Lieferung nachzuholen. Nur wenn TTN auch diese Nachfrist verstreichen lässt, ohne zu liefern, ist der Kunde berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten (d.h. den Auftrag zu stornieren) und ggf. bereits gezahlte Beträge für nicht gelieferte Leistungen zurückzuverlangen. Weitere Ansprüche wegen Verzugs – insbesondere Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns, Folgekosten o.ä. – sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. TTN gerät erst in Verzug, wenn die Nachfrist des Kunden verstrichen ist, ohne dass geliefert wurde. Bis zum Ablauf der Nachfrist bestehen keinerlei Schadensersatzansprüche des Kunden.

Höhere Gewalt: Ist TTN daran gehindert, den Auftrag fristgerecht auszuführen, aufgrund von Umständen, die ausserhalb des Einflussbereichs von TTN liegen, so gilt dies als Fall höherer Gewalt. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, extreme Witterungsverhältnisse, Krieg, Terror, Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Ausfall von Energie oder Kommunikationsnetzen, pandemiebedingte Einschränkungen, sowie unvorhersehbare Ereignisse wie schwere Erkrankung des für das Projekt vorgesehenen Übersetzers oder umfangreiche technische Störungen. In solchen Fällen wird TTN den Kunden unverzüglich benachrichtigen. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen entsprechend der Dauer der Behinderung. TTN wird den Auftrag nach Wegfall der Störung so schnell wie möglich weiterführen. Sollte eine Lieferung gänzlich unmöglich werden (z.B. Zerstörung des Ausgangstextes ohne Möglichkeit der Wiederbeschaffung), können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. In Fällen höherer Gewalt sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen; jeder Partei trägt ihre eigenen bis dahin angefallenen Aufwände. Falls TTN aufgrund höherer Gewalt den vereinbarten Liefertermin überschreitet, hat der Kunde – nachdem die Situation sich normalisiert hat – das Recht, entweder an dem Auftrag festzuhalten (mit neuer Frist) oder vom Vertrag zurückzutreten, falls ihm ein Festhalten nicht zumutbar ist. Im Falle des Rücktritts zahlt der Kunde nur für die bis dahin von TTN erbrachte Teilleistung; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Teillieferungsverzug: Wenn TTN bei einem Auftrag mit Teillieferungen eine der Fristen versäumt, gilt das oben beschriebene Procedere entsprechend für die betroffene Teillieferung. Der Kunde kann nicht wegen Verzugs einer Teillieferung vom ganzen Vertrag zurücktreten, es sei denn, die teilweise Nichterfüllung wäre für ihn ohne Interesse.

5. Qualitätssicherung, Nachbesserung und Gewährleistung

Qualitätsstandard: TTN gewährleistet, dass die Übersetzungen nach den allgemeinen Qualitätsmassstäben der Übersetzungsbranche angefertigt werden. Alle Übersetzungen werden von fachlich geeigneten und erfahrenen Übersetzern ausgeführt, die in ihre jeweilige Muttersprache übersetzen. TTN setzt Muttersprachler ein und achtet auf richtige Terminologie und einen dem Ausgangstext angemessenen Stil. Soweit möglich, wird jeder Übersetzung vor Lieferung eine interne Qualitätssicherung unterzogen. Bei Standardaufträgen beinhaltet dies, dass der Übersetzer seine Arbeit selbst Korrektur liest. Bei vielen Projekten – insbesondere wenn der Kunde dies wünscht oder es die Qualität erfordert – wird ein zweiter Sprachexperte als Korrektor eingesetzt (Vier-Augen-Prinzip). TTN verwendet moderne Übersetzungswerkzeuge (CAT-Tools) wie das integrierte SDL Trados GroupShare-System, das konsistente Übersetzungen durch zentrale Translation Memory- und Terminologie-Datenbanken unterstützt. Dadurch können Übersetzer und Korrektoren in Echtzeit auf dieselben Übersetzungsspeicher und Glossare zugreifen, was Einheitlichkeit und Effizienz fördert. Des Weiteren kommen automatisierte QS-Prüfungen zum Einsatz: Vor der Auslieferung überprüft das TTN-System die Übersetzung auf potenzielle Fehler oder Unstimmigkeiten (z.B. Zahlenfehler, fehlende Übersetzungen, konsistente Terminologie) und markiert diese zur Korrektur. Projekte können im TTN-System erst abgeschlossen werden, wenn alle obligatorischen Qualitätsprüfungen (einschliesslich der Kontrolle von Zahlen und formaler Konsistenz) erfolgreich durchlaufen wurden. TTN stellt so sicher, dass der Kunde eine qualitativ hochwertige Übersetzung erhält.

Mitwirkung des Kunden: Der Kunde kann zur Qualität beitragen, indem er TTN bereits bei Auftragserteilung über besondere Terminologiewünsche, Abkürzungen oder Stilrichtlinien informiert und entsprechende Unterlagen zur Verfügung stellt. Falls der Kunde branchenspezifische Glossare, frühere Übersetzungen oder Referenzmaterial hat, sollte er diese TTN übergeben, damit sie vom Übersetzer berücksichtigt werden können. Wünscht der Kunde bestimmte Formulierungen (z.B. Produktnamen, Slogans) oder eine besondere Tonalität, ist dies vorab mitzuteilen. TTN wird solche Vorgaben beachten. Unterbleibt eine solche Information, verwendet TTN allgemein übliche und sachgerechte Terminologie nach bestem Wissen.

Hinweis: Übersetzung ist in gewissem Masse eine Dienstleistung mit kreativem Anteil – es kann für einen Satz mehrere gleichwertig korrekte Übersetzungen geben. Stilistische Vorlieben des Kunden (etwa Synonymwahl) gelten daher nicht als Fehler, sofern die Übersetzung inhaltlich richtig und sprachlich angemessen ist.

Abnahme der Übersetzung: Der Kunde soll die gelieferte Übersetzung zeitnah prüfen. Mängelrügen bezüglich der Übersetzungsqualität müssen vom Kunden schriftlich und unter konkreter Angabe der Beanstandungen erfolgen, sobald er den Mangel erkennt. Erkennbare Mängel sollte der Kunde möglichst innerhalb von 5–10 Werktagen nach Lieferung anzeigen; später entdeckte Fehler unverzüglich nach Entdeckung. Unterlässt der Kunde eine Mitteilung innerhalb einer angemessenen Frist, gilt die Lieferung als genehmigt, soweit es sich um offensichtliche Mängel handelt. Für Druckwerke oder Veröffentlichungen wird dem Kunden dringend empfohlen, die Übersetzung vor Publikation zu überprüfen (ggf. durch TTN gegen Aufpreis oder durch eigene Fachkräfte). TTN haftet nicht für inhaltliche Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Text unverändert veröffentlicht wird, ohne dass offenkundige Fehler (etwa Tippfehler) korrigiert wurden.

Nachbesserung: Der Kunde hat das Recht auf kostenlose Korrektur von Übersetzungsfehlern, sofern diese von TTN zu vertreten sind. Dazu zählen insbesondere Übersetzungsfehler (inhaltliche Fehler gegenüber dem Ausgangstext), Auslassungen, grammatische oder orthografische Fehler. Voraussetzung für den Korrekturanspruch ist, dass der Kunde den Fehler schriftlich rügt und TTN den Mangel anerkennt. TTN wird anerkannte Mängel in angemessener Zeit beheben und dem Kunden die verbesserte Fassung zukommen lassen. Der Kunde hat TTN hierzu Gelegenheit zu geben. Keine Mängel im Sinne einer kostenfreien Nachbesserung sind Unterschiede in der Formulierung, die auf persönliche Präferenzen oder alternative Übersetzungsstile zurückzuführen sind, sowie terminologische Entscheidungen, sofern die verwendeten Begriffe sachlich korrekt sind und der Kunde im Voraus keine anderen Vorgaben gemacht hat. Wünscht der Kunde nach Lieferung stilistische Änderungen oder Anpassungen, stellt dies eine Zusatzleistung dar, die gesondert vergütet werden kann.

Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich auf das Recht zur Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, Minderung oder Vertragsrücktritt wegen angeblicher Mängel der Übersetzung, sind ausgeschlossen, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt. Insbesondere sind Ansprüche auf Vertragsaufhebung oder Minderung ausgeschlossen, solange TTN die festgestellten, erheblichen Mängel innerhalb angemessener Frist korrigiert. Sollte TTN es schuldhaft versäumen, einen rechtzeitig gerügten und von TTN anerkannten wesentlichen Mangel innerhalb angemessener Frist zu beheben, kann der Kunde vom betreffenden Vertrag zurücktreten (d.h. die Abnahme der Übersetzungsleistung ablehnen). In diesem Fall entfällt die Zahlungspflicht des Kunden für die betroffene Übersetzung, bzw. bereits gezahlte Beträge werden erstattet. Weitergehende Ansprüche (wie Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Verzögerung) bestehen darüber hinaus nicht. Der Rücktritt ist nur zulässig, wenn die Mängel objektiv erheblich sind und TTN eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachbesserungsfrist fruchtlos hat verstreichen lassen.

Feedback-Funktion: TTN stellt im Kundenportal Funktionen bereit, mit denen der Kunde die gelieferte Übersetzung bewerten und Feedback geben kann. Insbesondere kann der Kunde Änderungen oder Korrekturen, die er selbst am gelieferten Text vornimmt, dem TTN-System übermitteln (durch Hochladen einer überarbeiteten Version). TTN speichert diese Rückmeldungen und vergleicht sie automatisch mit der ursprünglich gelieferten Fassung. So werden alle Änderungen nachverfolgt und dem Übersetzer und Korrektor transparent gemacht. Akzeptiert TTN die Änderungen als Verbesserung, fliessen sie direkt in die zweisprachigen Arbeitsdateien (XLIFF) und die Translation Memory ein. Der zuständige Projektmanager sieht zudem die Kundenbewertung (z.B. Zufriedenheitsnote). Negatives Feedback führt dazu, dass TTN Ursachenanalyse betreibt und ggf. beim nächsten Auftrag einen anderen Übersetzer oder ein verstärktes Korrekturverfahren einsetzt. Diese Feedback-Mechanismen dienen der kontinuierlichen Qualitätsverbesserung. Sie begründen jedoch keine weitergehenden Gewährleistungsrechte: Ein vom Kunden übermitteltes Feedback wegen Unzufriedenheit wird von TTN ernst genommen und intern ausgewertet, jedoch müssen formale Mängelrügen weiterhin gemäss den oben genannten Regeln erhoben werden, um Gewährleistungsansprüche auszulösen.

6. Vertraulichkeit, Datensicherheit und Datenschutz

Geheimhaltungspflicht: TTN behandelt alle vom Kunden übermittelten Texte und Informationen streng vertraulich. Sämtliche Mitarbeiter von TTN sowie die für TTN tätigen freiberuflichen Übersetzer und Korrektoren sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Kein an TTN übermitteltes Dokument und keine darin enthaltenen Informationen werden an unberechtigte Dritte weitergegeben. TTN gibt Kundenmaterial ausschliesslich an diejenigen Personen weiter, die unmittelbar mit der Ausführung des Auftrags betraut sind (Übersetzer, Korrektoren, projektverantwortliche Mitarbeiter), und auch dies nur im erforderlichen Umfang. Diese Personen sind ihrerseits zur Geheimhaltung verpflichtet. Intern stellt TTN durch technische Zugriffsbeschränkungen sicher, dass Projektdaten nur von berechtigten Nutzern eingesehen werden können (Need-to-know-Prinzip). Selbst innerhalb von TTN erhalten z.B. IT-Administratoren oder andere Mitarbeiter keinen Zugriff auf Kundendokumente, sofern dies nicht für ihre Arbeit unbedingt nötig ist. TTN wird auf Wunsch des Kunden den Abschluss eigener Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDAs) bestätigen oder beidseitig unterzeichnen.

Sichere Abwicklung: TTN setzt umfangreiche technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen ein, um die vertrauliche Behandlung der Kundendaten sicherzustellen. Alle Datenübertragungen zwischen dem Kunden und TTN sowie zwischen TTN und den Übersetzern erfolgen verschlüsselt über geschützte Verbindungen. Dokumente, die der Kunde über das Portal hochlädt, werden über SSL/TLS verschlüsselt übertragen und auf TTN-Servern passwortgeschützt gespeichert. Auf ausrücklichen Wunsch des Kunden findet der gesamte Übersetzungsprozess innerhalb der gesicherten TTN-Umgebung statt: Übersetzer greifen entweder über den web-basierten Editor oder über eine gesicherte Remote-Umgebung auf die Texte zu, ohne dass unkontrollierte lokale Kopien erstellt werden. Die Dokumente verbleiben in diesem Fall vom Hochladen bis zur Lieferung ausschliesslich im geschützten TTN-Netzwerk – sie werden auf dem sicheren Server bearbeitet und anschliessend über die gleiche verschlüsselte Plattform dem Kunden zurückübermittelt. Auf Wunsch des Kunden werden keine unverschlüsselten E-Mail-Anhänge oder vergleichbar unsichere Methoden zum Versand von Kundendokumenten verwendet. Wünscht ein Kunde die Lieferung per E-Mail, so erfolgt dies nur in verschlüsselter Form (z.B. passwortgeschützte Archive oder über gesicherte Downloadlinks). TTN betreibt seine Serverinfrastruktur für vertrauliche Daten in der Schweiz und verzichtet bei sensiblen Projekten bewusst auf die Auslagerung in Cloud-Dienste ausserhalb der eigenen Kontrolle. Verbindungen zum TTN-System sind durch aktuelle Protokolle geschützt (TLS 1.2 oder höher) und erfüllen industrieweite Sicherheitsstandards.

Darüber hinaus stellt TTN sicher, dass auf Verlangen des KUnden alle beteiligten Übersetzer vor Zugriff auf das Material eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet haben. TTN verwaltet diesen Prozess automatisiert: Für jeden Auftrag wird in TTN TMS ein spezifisches NDA erzeugt, das vom freiberuflichen Übersetzer zu akzeptieren ist. Der Zugriff auf die Projektdaten wird erst freigegeben, wenn das NDA akzeptiert wurde. Ohne gültige NDA kann ein Übersetzer in solchen Spezialfällen keine Dateien herunterladen. Dieses automatisierte NDA-Management gewährleistet, dass die Vertraulichkeit auch auf externer Seite (Übersetzer, Lektoren) lückenlos sichergestellt ist.

Audit-Trail: TTN protokolliert sämtliche Zugriffe und Aktionen im System. Ein lückenloser Audit-Trail erlaubt es, nachzuvollziehen, wer wann auf welche Datei zugegriffen hat. Unregelmässigkeiten im E-Mail-Verkehr oder bei der Datenübertragung werden durch Überwachungssysteme erkannt; TTN-Administratoren werden in Echtzeit alarmiert, um ggf. sofort Massnahmen zu ergreifen. Das System bietet auch umfangreiche Protokolle und Berichte über Benutzeraktivitäten, sodass kritische Ereignisse überwacht werden können. Sollte z.B. ein ungewöhnlicher Download stattfinden oder mehrfache fehlgeschlagene Anmeldeversuche, setzt TTN umgehend Sicherheitsmassnahmen ein.

Datenschutz: TTN hält sich an die geltenden Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten des Kunden werden von TTN nur im Rahmen der Auftragsbearbeitung und Betreuung des Kunden verwendet. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden werden personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Für Kunden in der Europäischen Union beachtet TTN die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). In diesem Zusammenhang wird TTN – falls erforderlich – bereit sein, mit dem Kunden einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) abzuschliessen, wenn der Kunde TTN mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt.

Anonymisierung: Besonders sensible oder vertrauliche Inhalte (z.B. medizinische, juristische oder behördliche Dokumente mit persönlichen Daten) werden auf Wunsch des Kunden oder wenn es der Datenschutz erfordert, von TTN anonymisiert bzw. pseudonymisiert. TTN bietet hierzu einen speziellen Anonymisierungsservice an, der in die Arbeitsabläufe integriert ist. Bei der Anonymisierung werden alle identifizierbaren personenbezogenen Angaben im Ausgangstext durch neutrale Platzhalter ersetzt, bevor der Text an den Übersetzer oder ein maschinelles Übersetzungssystem weitergegeben wird. Beispielsweise werden Personennamen durch generische Bezeichnungen (“Person A” usw.), eindeutige Nummern wie Sozialversicherungsnummern oder Kundennummern durch fiktive, gleich formatierte Nummern ersetzt. Auf diese Weise enthält der zu übersetzende Text keine echten personenbezogenen Daten mehr, sondern nur Stellvertreter. Der Bezug zwischen den Platzhaltern und den Originaldaten wird in einer Mapping-Tabelle (Zuordnungsschlüssel) sicher gespeichert. Nur autorisierte TTN-Mitarbeiter können auf diese Tabelle zugreifen. Nach Abschluss der Übersetzung werden die Platzhalter im Zieltext durch TTN mittels dieser Tabelle wieder durch die Originalinformationen ersetzt. Der Kunde erhält somit einen vollständigen übersetzten Text mit allen ursprünglichen Details am richtigen Platz, während während des Übersetzungsvorgangs die Privatsphäre geschützt war. Diese Vorgehensweise ermöglicht es Institutionen mit hohen Datenschutzauflagen (Krankenhäuser, Gerichte, Behörden etc.), Übersetzungen in Auftrag zu geben und dennoch konform mit Vorschriften wie der DSGVO zu bleiben. TTN weist darauf hin, dass bestimmte Kunden – insbesondere in der Schweiz – verlangen, dass keine Cloud-basierten KI-Dienste in den USA für ihre Texte eingesetzt werden. TTN kommt solchen Anforderungen standardmässig nach, indem in solchen Fällen ausschliesslich eigene oder europäische (schweizerische) Ressourcen genutzt werden. Allgemein gilt: TTN setzt zur Übersetzungsunterstützung zwar auch KI und maschinelle Übersetzung ein, aber vertrauliche Daten werden nicht ohne Zustimmung in externe Systeme eingespeist. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, setzt TTN maschinelle Übersetzungslösungen ein, bei denen eine Datenübermittlung in Drittländer erfolgen kann. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden verzichtet TTN auf den Einsatz solcher Dienste und stellt sicher, dass die Verarbeitung unter Einhaltung der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben erfolgt.

Aufbewahrung und Löschung: TTN bewahrt alle Projektunterlagen – Ausgangstexte, Zwischenstände, Zieldokumente – nach Abschluss des Projekts in einem gesicherten Archiv auf. Dies dient dazu, eventuelle Nachbesserungen, Rückfragen oder Anschlussaufträge effizient bearbeiten zu können.

Der Kunde hat über das Portal Zugriff auf ein Übersetzungsarchiv, in dem er frühere Projekte und die gelieferten Übersetzungen einsehen und bei Bedarf erneut herunterladen kann. Die Archivfunktion erleichtert dem Kunden das Dokumentenmanagement; alle Daten bleiben hierbei gegen Fremdzugriff geschützt und sind nur für berechtigte Nutzer im entsprechenden Kundenkonto sichtbar.

TTN wird auf Verlangen des Kunden personenbezogene Daten nach Projektabschluss löschen oder anonymisieren, sofern dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Ohne anderslautende Weisung behält TTN die Übersetzungsdaten für einen angemessenen Zeitraum im Archiv, um dem Kunden beispielsweise bei Verlust von Dateien oder für Folgeaufträge (Referenzen, Terminologie) dienen zu können. Auch nach einer Vertragsbeendigung kann der Kunde eine Löschungsbestätigung anfordern. In diesem Fall entfernt TTN sämtliche identifizierbaren Kundendaten – abgesehen von notwendigen Buchhaltungsunterlagen – restlos.

Archivgruppen: TTN unterhält sogenannte Firmen- bzw. Gruppenarchive, in denen die Übersetzungen eines Benutzers auch für andere Benutzer derselben Gruppe sichtbar sind. Diese Archive werden im Interesse der Kunden geführt. So können beispielsweise bei Ferienabwesenheit oder Krankheit des ursprünglichen Auftraggebers andere berechtigte Nutzer auf die betreffenden Übersetzungen zugreifen. Ebenso lässt sich im Archiv überprüfen, ob ein bestimmter Übersetzungsauftrag bereits von einem Kollegen aus derselben Firma erteilt wurde.

Zum Vorteil der Benutzer werden standardmässig alle Nutzer eines Firmenkontos ohne ausdrückliche Zustimmung jedes einzelnen Benutzers zu einer Archivgruppe zusammengefasst. Die Mitglieder einer solchen Archivgruppe sind im Webportal einsehbar, und es obliegt dem Kunden, die Zugriffsrechte der Benutzer zu verwalten. Selbstverständlich kann ein Benutzer jederzeit verlangen, aus der Archivgruppe entfernt zu werden, sodass nur noch er selbst auf seine Übersetzungen und Ausgangstexte zugreifen kann.

7. Urheberrechte und Nutzungsrechte

Rechte an der Übersetzung: Die vom Kunden zur Übersetzung bereitgestellten Texte bleiben geistiges Eigentum des Kunden oder der jeweiligen Rechteinhaber. Mit vollständiger Bezahlung der Übersetzungsleistung erwirbt der Kunde an der fertigen Übersetzung das Recht zu deren vertraglich vorausgesetzter Nutzung. Im Regelfall überträgt TTN dem Kunden damit alle für die Verwendung der Übersetzung erforderlichen Nutzungsrechte. Der Kunde darf die Übersetzung in beliebiger Form veröffentlichen, vervielfältigen, bearbeiten oder sonst nutzen, soweit dies Zweck des Auftrags war. TTN behält kein Verwertungsrecht an der Übersetzung, ausser es wurde etwas Abweichendes vereinbart. Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung verbleiben jedoch sämtliche Rechte an der Übersetzung bei TTN; vor Zahlungseingang hat der Kunde lediglich eine widerrufliche Vorabbefugnis zur Nutzung. TTN kann bei Zahlungsverzug die Verwendung der Übersetzung untersagen.

Rechte an Hilfsmitteln und Software: Das von TTN eingesetzte Übersetzungs- und Verwaltungssystem (TTN TMS) und alle dazugehörigen Komponenten sind rechtlich geschützt. Die TTN-Hostsoftware ist ein Produkt der Extran AG, Genf, welche alle Urheber- und Schutzrechte daran besitzt. Der Kunde erwirbt durch den Vertrag mit TTN keinerlei Rechte an dieser Software oder an Marken, Firmenzeichen, Domains von TTN etc. Er erhält lediglich für die Dauer des Vertrags das nicht-exklusive Recht, die TTN-Plattform als Benutzer zu nutzen, um Aufträge aufzugeben und Übersetzungen abzurufen. Extran AG sowie TTN übernehmen keinerlei Haftung für Datenverluste oder Schäden, die aus der Nutzung des TTN-Systems entstehen könnten. Dies umfasst z.B. Schäden durch etwaige Softwarefehler, Serverausfälle oder Cyberangriffe, sofern TTN nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat (siehe Ziffer 11 zur Haftungsbeschränkung). TTN garantiert jedoch, alle angemessenen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um solche Vorfälle zu verhindern (siehe Ziffer 6).

Übersetzungsspeicher und KI-Nutzung: TTN arbeitet mit Übersetzungsspeichern (TM) und Terminologiedatenbanken, die im Laufe der Zeit wachsen. Sofern der Auftraggeber keine gegenteilige Weisung erteilt, speichert TTN vom Auftraggeber bereitgestellte Texte und deren Übersetzungen in Translation Memories. Diese Speicherung erfolgt grundsätzlich ohne Anonymisierung und dient der Qualitätssicherung, der terminologischen Konsistenz sowie der Effizienzsteigerung bei zukünftigen Übersetzungen. Eine Anonymisierung der Inhalte erfolgt ausschliesslich auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers. Sämtliche Inhalte verbleiben dabei unter strikter Vertraulichkeit bei TTN; es erfolgt keine Weitergabe von ganzen Übersetzungstexten an Dritte. TTN nutzt die gesammelten Übersetzungsdaten gegebenenfalls auch, um künstliche Intelligenz oder maschinelle Übersetzungsdienste zu trainieren bzw. zu optimieren. Beispielsweise kann TTN durch Integration von Translation-Memory und Glossardaten in KI-Übersetzungssysteme die Qualität maschineller Übersetzungsergebnisse verbessern. Der Kunde erklärt sich mit Auftragserteilung einverstanden, dass TTN die von ihm in Auftrag gegebenen Übersetzungen zur Verbesserung der eigenen Dienstleistungen (Qualitätssicherung, künftige Übersetzungen, Entwicklung von KI-Systemen) weiterverwendet, solange die Vertraulichkeit gewahrt bleibt. Sollte der Kunde dem widersprechen, wird TTN dessen Übersetzungsdaten getrennt halten und nicht für übergreifende Zwecke nutzen. Ein Widerspruch ist TTN schriftlich mitzuteilen – z.B. kann der Kunde verlangen, dass seine Projekte nicht in allgemeine TMs einfliessen oder nach Abschluss gelöscht werden. TTN wird einem solchen Wunsch in der Regel entsprechen, insbesondere wenn es sich um besonders sensible Inhalte handelt.

Haftungsfreistellung bei Rechtsverletzungen: Der Kunde stellt sicher, dass die TTN übergebenen Ausgangstexte sowie die Verwendung der Übersetzungen keine Rechte Dritter verletzen. TTN ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf etwaige Verletzungen von Urheber-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder sonstigen Rechten Dritter zu prüfen. Der Kunde hält TTN von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen möglicher Rechtsverletzungen durch den Ausgangstext oder dessen Übersetzung gegen TTN erheben. Insbesondere kann der Kunde TTN nicht für den Fall haftbar machen, dass eine gelieferte Übersetzung Schutzrechte Dritter (z.B. Urheberrechte, Patente, Marken) verletzt – dies fällt in den Verantwortungsbereich des Kunden, der den Inhalt bereitstellt. TTN verpflichtet sich jedoch, den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen, falls Dritte gegenüber TTN entsprechende Ansprüche erheben, und dem Kunden soweit möglich Gelegenheit zur Abwehr dieser Ansprüche zu geben.

8. Kundenkonto und Portalnutzung

Für die Nutzung des TTN-Portals erhält der Kunde ggf. persönliche Zugangsdaten (Benutzername und Passwort).

Zugangssicherheit: Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Übersetzungen können nur nach Login mit dem persönlichen Passwort heruntergeladen werden. TTN wird ein vergessenes Passwort nicht an Unberechtigte herausgeben. Sollte der Kunde sein Passwort vergessen oder verlieren, kann er über die TTN-Webseite eine Passwort-zurücksetzen-Funktion nutzen oder das verlorene Passwort erneut anfordern. Das System übermittelt Links zum Zurücksetzen des Passworts oder bestehende Passwörter ausschliesslich an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse und speichert dabei die IP-Adresse der anfragenden Person. TTN protokolliert jede Anforderung zum Zurücksetzen des Passworts mit Uhrzeit, Benutzerkonto und IP-Adresse. Falls ungewöhnlich viele oder schnelle aufeinanderfolgende Anfragen für dasselbe Konto registriert werden, wird der Vorgang automatisch für eine manuelle Überprüfung durch TTN-Personal markiert. TTN kann in solchen Fällen den Kunden auf einem anderen bekannten Kommunikationsweg kontaktieren, um die Identität zu verifizieren, bevor das bestehende Passwort geschickt oder ein neues Passwort gesetzt wird. Diese Massnahmen dienen dazu, unbefugte Zugriffe zu verhindern.

Sollte das automatische Verfahren nicht zum Erfolg führen, wird TTN dem Kundenersuchen auf Passwort-Wiederherstellung nur schriftlich und nach Überprüfung der Berechtigung nachkommen. Früher wurde Passwortrücksetzung beispielsweise per Brief oder Fax abgewickelt; heute erfolgt dies in der Regel per E-Mail an den verifizierten Ansprechpartner oder durch einen sicheren manuell generierten Link. Der Kunde hat indes keinen Anspruch darauf, dass TTN ihm ein vergessenes Passwort sofort telefonisch mitteilt; dies wird TTN zum Schutz vor Social Engineering nicht tun.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, aktuelle Kontaktdaten (insbesondere E-Mail-Adresse) in seinem TTN-Konto zu hinterlegen, damit Passwortanfragen und -rücksetzungen ihn erreichen. Er trägt auch das Risiko, wenn Dritte aufgrund fahrlässigen Umgangs des Kunden mit dessen Zugangsdaten unbefugt auf sein Konto zugreifen. TTN übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der unbefugten Nutzung eines Kundenkontos entstehen, sofern TTN diese nicht zu vertreten hat. Sollte TTN eine Sicherheitsverletzung auf seinen Systemen feststellen, die Kundenkonten betrifft (z.B. ein Datenleck), wird TTN die betroffenen Kunden umgehend informieren und geeignete Gegenmassnahmen ergreifen (Passwort-Reset, Konto-Sperrung, etc.).

Portalnutzung: Der Kunde darf das TTN-Portal ausschliesslich für die vorgesehenen Zwecke nutzen. Jede missbräuchliche Nutzung (z.B. Versuch der Umgehung von Sicherheitsvorkehrungen, Einsatz von automatisierten Skripten ohne Erlaubnis, illegale Inhalte im Portal hochladen) kann zur Sperrung des Zugangs führen. TTN überwacht das System auf Leistung und Sicherheit und behält sich vor, bei verdächtigen Aktivitäten den betreffenden Account vorübergehend zu sperren, um Schaden abzuwenden. TTN führt ein internes Logbuch aller wichtigen Aktionen (Login, Datei-Download, Projekterstellung etc.) mit, um im Bedarfsfall nachvollziehen zu können, wer welche Operation durchgeführt hat. Dies schützt sowohl TTN als auch den Kunden vor unautorisierten Vorgängen.

9. Stornierung und Vertragsbeendigung

Stornierung eines Auftrags durch den Kunden: Möchte der Kunde einen bereits erteilten Übersetzungsauftrag stornieren, so hat er TTN dies unverzüglich mitzuteilen. Eine Stornierung ist möglich, jedoch muss der Kunde TTN den bereits entstandenen Aufwand vergüten. Konkret gilt: Bricht der Kunde den Vertrag ohne rechtlichen Grund vor Fertigstellung ab, kann TTN einen Vergütungsanspruch für bereits geleistete Arbeit geltend machen und zusätzlich eine Entschädigung in Höhe von 50% des Honorars für die noch nicht geleistete Arbeit verlangen. Diese Pauschale deckt den entgangenen Gewinn und bereits reservierte Ressourcen für den Restauftrag ab. TTN wird dem Kunden im Stornofall die bis dahin fertiggestellten Teile der Übersetzung zur Verfügung stellen, nachdem die anteilige Vergütung dafür bezahlt wurde. Die Regelung gilt analog, wenn TTN aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund (z.B. fehlende Mitwirkung, Zahlungssäumnis) den Auftrag abbricht. Sollte der Kunde einen wichtigen Grund für die Stornierung haben (z.B. eine Insolvenz des Auftraggebers seines Übersetzungsbedarfs, wodurch der Text nicht mehr benötigt wird), wird TTN nach Treu und Glauben versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden (etwa Verzicht auf die 50%-Pauschale), dies liegt aber im Ermessen von TTN.

Kündigung durch TTN: TTN ist seinerseits berechtigt, einen Auftrag oder die gesamte Vertragsbeziehung ausserordentlich zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund für TTN liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstösst – etwa wenn der Kunde trotz Mahnung fällige Rechnungen nicht bezahlt, wissentlich falsche Angaben gemacht hat, oder wenn strafbare, extremistische oder ethisch untragbare Inhalte übersetzt werden sollen. Ferner kann TTN kündigen, wenn die weitere Durchführung des Vertrags für TTN unzumutbar geworden ist (z.B. wegen ständiger unbegründeter Reklamationen des Kunden oder Gefährdung von TTN-Mitarbeitern). TTN wird dem Kunden die Kündigung unter Angabe der Gründe möglichst schriftlich mitteilen. Im Falle einer berechtigten fristlosen Kündigung durch TTN bleiben die Ansprüche auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen bestehen; weitergehende Schadensersatzansprüche von TTN bleiben vorbehalten.

Beendigung der laufenden Geschäftsbeziehung: Beide Parteien können eine auf unbestimmte Zeit angelegte Zusammenarbeit (z.B. ein Rahmenvertrag oder die generelle Nutzung des TTN-Portals) jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen. Eine solche ordentliche Kündigung beendet die Geltung dieser AGB für zukünftige Aufträge, berührt jedoch nicht bereits laufende Einzelaufträge. Aufträge, die bei Wirksamwerden der Kündigung bereits von TTN bestätigt wurden, werden nach den bisherigen Vereinbarungen abgewickelt, es sei denn, die Parteien treffen eine einvernehmliche Regelung (z.B. vorzeitige Auftragsbeendigung gegen Kostenerstattung). Nach Beendigung der Geschäftsbeziehung deaktiviert TTN das Kundenkonto, sobald alle offenen Projekte abgeschlossen und Rechnungen beglichen sind. Der Kunde kann jederzeit die Löschung seines Accounts verlangen, sofern keine laufenden Verträge mehr bestehen.

Auswirkungen der Vertragsbeendigung: Mit Vertragsbeendigung – egal aus welchem Grund – erlöschen etwaige Rabatte oder Sonderkonditionen, die dem Kunden gewährt wurden. TTN wird auf Verlangen alle vertraulichen Unterlagen des Kunden zurückgeben oder löschen (siehe Datenschutzregelungen in Ziffer 6). Ziffern dieser AGB, die naturgemäss über das Vertragsende hinaus Bedeutung haben (z.B. Vertraulichkeit, Haftungsausschlüsse, Gerichtsstandsvereinbarung), bleiben auch nach Vertragsende gültig.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Rechtswahl: Auf die Verträge zwischen dem Kunden und TTN sowie diese AGB findet materielles schweizerisches Recht Anwendung. Die Bestimmungen des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG) sind ausgeschlossen.

Gerichtsstand und Erfüllungsort: Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist Genf, Schweiz. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis – einschliesslich dessen Gültigkeit, Kündigung oder Auflösung – ist Genf, Schweiz. Die Parteien unterwerfen sich der Zuständigkeit der Gerichte in Genf. TTN bleibt jedoch berechtigt, seine Forderungen wahlweise am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände für Verbraucher können durch diese Vereinbarung nicht abgedungen werden.

Schlussbestimmungen: Die englische und die deutsche Fassung dieser AGB sind gleichermassen verbindlich. Beide Versionen sollen identische Pflichten und Rechte abbilden. Bei Auslegungsschwierigkeiten ist jener Bedeutung der Vorzug zu geben, die den Absichten der Parteien am ehesten gerecht wird. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für einen Verzicht auf dieses Formerfordernis selbst. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, selbst wenn TTN ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt; die Vertragsparteien werden in einem solchen Fall die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Die entsprechenden Bestimmungen dieser AGB gelten sinngemäss fort, bis eine solche Neuregelung getroffen ist.