1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsinhalt aller gegenwärtigen
und künftigen Verträge zwischen dem TTN und Auftraggebern, auch wenn beim Abschluss
künftiger Verträge eine ausdrückliche Bezugnahme nicht erfolgt.
Unter dem Begriff TTN wird die Gesellschaft oder Person verstanden, welche die Lizenzrechte
zur Betreibung der von Extran AG entwickelten Software Translation Management System
(TMS) zur Betreibung eines TTN-Centers erworben hat und die den Auftrag vom Auftraggeber
annimmt.
Einzelne Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur
dann nicht, wenn ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen werden. Derartige
Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sie vom TTN schriftlich bestätigt werden.
2. Auftragserteilung
Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Der Vertrag zur Bearbeitung des Auftrags
kommt erst durch die schriftliche Bestätigung seitens des TTN-Centers zustande.
Die Registrierung eines Auftrags über das Internet auf der TTN Website mittels einem
Browser gilt als schriftliche Bestätigung. Die vom TTN-Host automatisch versandten
Bestätigungen und Offerten gelten als schriftlich, auch wenn die Formulare keine
Unterschrift tragen.
3. Vergütung
Für die Höhe der Vergütung ist unsere jeweils geltende Preisliste massgeblich.
Wir behalten uns das Recht vor, die Preise ohne Vorankündigung zu ändern.
Liegt der zu übersetzende Auftrag in computerlesbarer Form vor, so bildet
die Datei mit dem Originaltext die Grundlage der Fakturierung. Aufträge, die nicht
in computerlesbarer Form oder per Telefax beim TTN eingehen, werden anhand der Übersetzungsdatei
fakturiert. Das TTN behält sich das Recht vor, für Aufträge, die nicht in elektronischer
Form übermittelt werden, einen höheren Zeilenpreis zu verrechnen.
Das TTN fakturiert die Übersetzungen gemäss deren Zeilenzahl. Als Zeile gelten 50
zu verrechnende Zeichen. Als zu verrechnende Zeichen gelten alle ASCII-Codes über
32; das entspricht allen Zeichen, die ausgedruckt werden und als Text erscheinen.
Als Grundlage zur Ermittlung der Zeichen gilt die in ASCII umgewandelte Original-
bzw. Übersetzungsdatei. Zum Erstellen der Rechnung werden die so berechneten Zeichen
durch 50 geteilt und mit dem geltenden Zeilenpreis multipliziert.
Korrekturaufträge werden nach der Anzahl aufgewendeter Stunden fakturiert.
Kostenvoranschläge, die vor der Vorlage des gesamten Textes abgegeben werden, sind
unverbindlich.
Für kleine Übersetzungs- und Korrekturaufträge wird ein Minimaltarif verrechnet.
Bei jeder Änderung, die der Auftraggeber nach der Auftragsübermittlung noch im Original
vornimmt, wird mindestens der Minimaltarif verrechnet.
Das TTN behält sich das Recht vor, Aufträge nur gegen Vorinkasso auszuführen.
4. Mehrwertsteuer
Bei in der Schweiz domizilierten Kunden oder bei Kunden mit einer Rechnungsadresse
in der Schweiz berechnet das TTN zusätzlich zu dem auf dem Kostenvoranschlag angegebenen
Preis die von der Schweizerischen Eidgenossenschaft festgesetzte Mehrwertsteuer.
5. Lieferfristen
Die Lieferfrist von Übersetzungen oder Korrekturaufträgen kann erst nach Durchsicht
des Originals verbindlich bestimmt werden. Vorherige Zeitangaben sind unverbindlich.
Es gilt stets die durch den TTN-Host bestätigte Frist.
Beim Erstauftrag eines neuen Kunden beginnt die Lieferfrist erst dann zu laufen,
wenn ein Mitarbeiter des TTN eine telefonische Auftragsbestätigung erhalten hat.
Schickt ein Kunde einen Auftrag zum ersten Mal via Telekommunikation, überprüft
das TTN dessen Identität aus Sicherheitsgründen telefonisch.
Express-Aufträge werden mit einem Preiszuschlag belegt. Geht ein Auftrag in computerlesbarer
Form auf dem TTN ein, wird die Höhe des Zuschlags anhand der Originaldatei durch
den Zählalgorithmus des TTN-Host errechnet. Geht ein Auftrag in nicht-computerlesbarer
Form ein, wird der Zuschlag anhand der Übersetzungsdatei ermittelt. Auskünfte, die
vor dem Eingang eines computerlesbaren Auftrags bzw. der Fertigstellung der Übersetzungsdatei
erteilt werden, sind unverbindlich. Die Standardparameter zur Berechnung der Express-Zuschläge
und der Lieferfristen befinden sich in der geltenden Preisliste. Wir behalten uns
vor, diese Parameter ohne Vorankündigung zu ändern.
Übersetzungsaufträge, die von der Materie her eine Einheit bilden, müssen als ein
einziger Gesamtauftrag übermittelt werden. Zerlegt der Kunde zwecks Umgehung der
Express-Zuschläge einen Auftrag in mehrere Aufträge, behalten wir uns das Recht
vor, diese von verschiedenen Übersetzern bearbeiten zu lassen. Das TTN übernimmt
in diesem Fall keine Verantwortung für eventuelle terminologische und stilistische
Mängel.
Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist durch das TTN hat der Auftraggeber eine angemessene
Nachfrist zu setzen. Erfolgt die Lieferung auch bis Ende der Nachfrist nicht, kann
der Auftraggeber vom Auftrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere
Schadenersatzforderungen, sind ausgeschlossen.
Beruht die Nichteinhaltung eines vereinbarten Liefertermins auf höherer Gewalt (Naturkatastrophen,
Erkrankung des Übersetzers, Störungen des Datentransfers, Ausfall der Postdienste,
Ausfall der Stromversorgung oder sonstige Betriebsstörungen), können wir vom Vertrag
zurücktreten oder binnen einer den Umständen angemessenen Nachfrist liefern.
Für Lieferverzögerungen, die auf Programmierfehler im TTN-Host-System zurückzuführen
sind, übernehmen wir keine Verantwortung.
Wird ein vereinbarter Liefertermin nicht eingehalten, kommt das TTN erst nach Eingang
einer schriftlichen Mahnung und nach Ablauf einer darin gesetzten Nachfrist in Verzug.
6. Haftung, Gewährleistung
Die Übersetzungen werden von qualifizierten Übersetzern in deren Muttersprache
unter Verwendung der allgemein üblichen Begriffe angefertigt. Wünscht der Auftraggeber
die Verwendung bestimmter Begriffe, gewährt er dem TTN die erforderliche Unterstützung.
Übersetzungen, die für den Druck bestimmt sind, überprüft der Auftraggeber vor der
Drucklegung.
Bei Schreibfehlern besteht ein Anspruch auf kostenlose Nachbesserung. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen.
Fehler in der gelieferten Übersetzung sind schriftlich zu reklamieren. Es besteht
ein Anspruch auf Nachbesserung für den Fall, dass der bzw. die Fehler vom TTN anerkannt
wird bzw. werden. Weitergehende Gewährleistungsansprüche, wie z.B. Wandelung oder
Schadenersatz, sind ausgeschlossen.
Kommt das TTN seiner Verpflichtung zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen
Frist nicht nach, kann der Auftraggeber unter Ausschluss weitergehender Ansprüche
vom Vertrag zurücktreten.
7. Probeübersetzungen
Für potentielle Grosskunden lässt das TTN die ersten Übersetzungsaufträge bei mehreren
dem TTN angeschlossenen Mitarbeitern parallel übersetzen. Die Probeübersetzungen
werden daraufhin vom zuständigen Language Manager ausgewertet und dem Auftraggeber
in einem Dossier zur Auswahl seiner künftigen Übersetzer unterbreitet.
Seitens des Auftraggebers besteht kein Anspruch auf eine kostenlose Anfertigung
von Probeübersetzungen und deren Auswertungen. Das TTN entscheidet alleine, für
welche Auftraggeber und welche Sprachkombinationen ein kostenloses Bewertungsverfahren
vorgenommen wird.
8. Lizenzrechte
Das TTN-Host-System ist ein Produkt der Extran AG, Genf, Schweiz. Alle Urheber-
und Autorenrechte bleiben der Extran AG vorbehalten.
Die Extran AG übernimmt keinerlei Haftung für Datenverluste und andere Schäden,
die durch die Benutzung des TTN-Host-System entstehen können.
9. Urheberrecht
Der Auftraggeber stellt das TTN von den Ansprüchen Dritter frei für den Fall, dass
das TTN aufgrund einer von ihm gelieferten Übersetzung wegen Verletzung bestehender
Rechte (Urheberrechte, Patentrechte etc.) von Dritten in Anspruch genommen werden
sollte.
10. Passwort
Die Übersetzungen auf dem TTN-Host können nur mit einem Passwort abgeholt werden.
Vergisst oder verliert ein Kunde sein Passwort, wird ihm dieses nur in schriftlicher
Form mitgeteilt. Der für den Kunden zuständige Translation Manager ist nur dann
berechtigt, Ausnahmen zu machen, wenn er vorher die schriftliche Erlaubnis bei der
Direktion der Extran AG eingeholt hat.
11. Vertraulichkeit
Das TTN behandelt alle Aufträge grundsätzlich streng vertraulich. Die Verschwiegenheitspflicht
erstreckt sich sowohl auf die angestellten wie auch auf die freien Mitarbeiter.
12. Gefahrtragung
Das TTN haftet nicht für den Verlust der erhaltenen Texte und Unterlagen aufgrund
von Diebstahl, Feuer, Wasser oder Sturm und aufgrund von Fehlern bei der Datenübermittlung,
soweit der Verlust nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
13. Stornierung, Nichterfüllung
Nimmt ein Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, ohne hierzu nach dem Vertrag
oder den gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich berechtigt zu sein, besteht seitens
des TTN Anspruch auf Vergütung für den bereits fertiggestellten Teil des Auftrags
sowie auf Schadenersatz in Höhe von 50% der Auftragssumme, die auf den nicht fertiggestellten
Teil des Auftrags entfällt.
14. Zahlung, Fälligkeit
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind unsere Ansprüche innerhalb von 30 Tagen
nach Ausstellungsdatum der Rechnung fällig.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind identisch mit dem Sitz der den Auftrag annehmenden
Gesellschaft, welche die Lizenzrechte für die Betreibung eines TTN-Centers erworben
hat.
Für Aufträge von ausländischen Kunden gilt das nationale Recht der den Auftrag annehmenden
Gesellschaft.
Wenn einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sind, bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen davon unberührt.